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Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: 5,1 - 4,8; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 116 - 110

Attraktive Prämien für junge Fahrer.

Hey! Bist du zwischen 16 und unter 21 Jahren?
Dann sicher Dir jetzt unglaubliche Angebote für unsere folgenden Volkswagen Modelle.

Schon zu alt?

Wenn Sie ein Kind zwischen 16 und unter 21 Jahren im Haushalt haben, können Sie auch diese Angebote nutzen.

 

Hier ein paar Beispielangebote:

Bei Fragen und Interesse an unseren Angeboten steht Ihnen unser Verkaufsteam gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Termin oder setzen Sie sich direkt mit einem unserer Verkaufsberater in Verbindung. 

Ihre Ansprechpartner

Autohaus Adam Wolfert GmbH - Bürgstadt

Max Kauerhof
Max Kauerhof
Verkaufsberater
Telefon: 09371 / 9772 38
E-Mail: max.kauerhof@autohauswolfert.de

Autohaus Adam Wolfert GmbH - Laudenbach

Maria Grein
Maria Grein
Verkaufsberaterin Volkswagen
Telefon: 09372 / 9998 11
E-Mail: maria.grein@auto-link.de
Philipp Graf
Philipp Graf
Verkaufsberater Volkswagen
Telefon: 09371 / 9772 21
E-Mail: philipp.graf@autohauswolfert.de
Francesco Gravina
Francesco Gravina
Verkaufsleitung Gebrauchtwagen
Telefon: 09372 / 9998 19
E-Mail: francesco.gravina@auto-link.de

Unser Kontaktformular

Anfrage WoHoo Angebot

Sie erklären sich mit der Übersendung Ihrer Anfrage über unser Kontaktformular einverstanden, dass wir Ihre mitgeteilten personenbezogenen Daten zur Beantwortung Ihres Anliegens speichern und verarbeiten. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch Übersendung einer Nachricht an die im Impressum genannte E-Mailadresse mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Wird gesendet

1Angebot nur gültig für Menschen mit Behindertenausweis mit einem Mindestgrad der Behinderung von 50% und für junge Fahrer unter 21 Jahren! Folgende Konstellationen sind möglich:
Zulassung auf den „Young Driver“ bzw. einer volljährigen Person unter derselben Adresse bzw. einen Elternteil des „Young Driver“ Die verbindliche Bestellung muss nicht zwingend auf den „Young Driver“ lauten.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung Leasing ist daher nicht mehr erforderlich. Young Driver sind junge Leute, die am Tag der Bestellung zwischen 16 und 21 Jahre alt sind. Stichtag für den Ablauf der Aktionsberechtigung ist damit der 21. Geburtstag.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Leasingvertrag nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen.
Bonität vorausgesetzt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.

2Angebot nur gültig für junge Fahrer unter 21 Jahren! Folgende Konstellationen sind möglich:
Zulassung auf den „Young Driver“ bzw. einer volljährigen Person unter derselben Adresse bzw. einen Elternteil des „Young Driver“ Die verbindliche Bestellung muss nicht zwingend auf den „Young Driver“ lauten.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung Leasing ist daher nicht mehr erforderlich. Young Driver sind junge Leute, die am Tag der Bestellung zwischen 16 und 21 Jahre alt sind. Stichtag für den Ablauf der Aktionsberechtigung ist damit der 21. Geburtstag.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Leasingvertrag nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen.
Bonität vorausgesetzt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.

10 Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.