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E-Auto-Förderung

Wolfert erklärts: Wie Sie beim Autokauf von der neuen Förderung profitieren können

E-Auto Förderung 2026

Alles, was Sie zum neuen Förderprogramm der Bundesregierung wissen müssen

Nachdem der Umweltbonus im Dezember 2023 eingestellt wurde, war lange unklar, wann und wie eine neue Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride kommt. Anfang 2026 ist es nun soweit: Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, das den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern soll. Alle berechtigten Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden, können gefördert werden. Die Beantragung ist ab Mai 2026 online möglich. Dafür werden unter anderem der Kauf- oder Leasingvertrag des Neufahrzeugs sowie die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre benötigt. Auch Rentnerinnen und Rentner können die Förderung beantragen, indem Sie ihre Rentenbescheinigung und eine Selbsterklärung einreichen.

Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung, sowohl bei Kauf als auch Leasing. Damit wird verhindert, dass Fahrzeuge nur wegen der Förderung gekauft und direkt wieder verkauft werden. Außerdem legt das Programm großen Wert darauf, dass die Zuschüsse dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, weshalb die Förderung sozial gestaffelt ist und sich an Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen richtet.

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Geförderte Fahrzeuge

Gefördert werden Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1, also Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass sie einen reinen Batterieelektrischen Antrieb, einen batterieelektrischen Antrieb mit Range Extender oder einen Plug-in-Hybrid-Antrieb haben. Die Förderung greift sowohl beim Kauf als auch beim Leasing.

Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gelten technische Mindestanforderungen: Entweder darf der CO₂-Ausstoß maximal 60 g/km betragen, oder das Fahrzeug muss eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben. Reine Elektroautos erfüllen diese Voraussetzungen automatisch.

Anspruchsberechtigte Haushalte

Die Förderung richtet sich an Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, also das Geld, das nach Abzug von Steuern, Freibeträgen und bestimmten Ausgaben vom Finanzamt berücksichtigt wird.

Gefördert werden Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 80.000 Euro pro Jahr. Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren gibt es je 5.000 Euro Aufschlag, maximal also 90.000 Euro.

Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Partnerschaften wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern es nicht bereits gemeinsam veranlagt ist. Wer bisher keine Steuererklärung abgegeben hat, kann die Förderung trotzdem beantragen, muss die Erklärung aber nachreichen. Rentnerinnen und Rentner können alternativ eine Rentenbescheinigung oder Selbsterklärung über weitere Einkünfte einreichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der tatsächliche Zuschuss hängt vom Fahrzeugtyp, dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Familiengröße ab. Grundsätzlich gilt: Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher ist die Förderung.

  • Einkommen bis 80.000 Euro/Jahr: mindestens 3.000 Euro (für reine Elektrofahrzeuge) bzw. 1.500 Euro (für Plug-in-Hybride)
  • Einkommen bis 60.000 Euro/Jahr: mindestens 4.000 Euro (für reine Elektrofahrzeuge) bzw. 2.500 Euro (für Plug-in-Hybride)
  • Einkommen bis 45.000 Euro/Jahr: mindestens 5.000 Euro (für reine Elektrofahrzeuge) bzw. 3500 Euro (für Plug-In-Hybride)

 

Für bis zu zwei Kinder gibt es zusätzlich jeweils 500 Euro, insgesamt also 1.000 Euro extra.

Damit ist je nach individueller Situation zwischen 1.500 € und 6.000 € möglich.

Förderung für vollelektrische Fahrzeuge

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts

Haushalt ohne minderjährige Kinder

bis 45.000 Euro

5.000 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

4.000 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

3.000 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

keine Förderung

85.001 bis 90.000 Euro

keine Förderung

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts

Haushalt ohne minderjährige Kinder

bis 45.000 Euro

5.500 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

4.500 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

3.500 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

3.500 Euro

85.001 bis 90.000 Euro

keine Förderung

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts

Haushalt ohne minderjährige Kinder

bis 45.000 Euro

6.000 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

5.000 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

4.000 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

4.000 Euro

85.001 bis 90.000 Euro

4.000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium, Stand: 19.01.2026

Förderung für Plug-In-Hybride

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts

Haushalt ohne minderjährige Kinder

bis 45.000 Euro

3.500 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

2.500 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

1.500 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

keine Förderung

85.001 bis 90.000 Euro

keine Förderung

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts

Haushalt ohne minderjährige Kinder

bis 45.000 Euro

4.000 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

3.000 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

2.000 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

2.000 Euro

85.001 bis 90.000 Euro

keine Förderung

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts

Haushalt ohne minderjährige Kinder

bis 45.000 Euro

4.500 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

3.500 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

2.500 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

2.500 Euro

85.001 bis 90.000 Euro

2.500 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium, Stand: 19.01.2026

FAQ zur E-Auto-Förderung der Bundesregierung

Ihre Fragen, unsere Antworten

Die E-Auto-Förderung richtet sich ausschließlich an Privathaushalte, also Einzelpersonen, Paare oder Familien, die ein förderfähiges Fahrzeug ab dem 1. Januar 2026 gekauft oder geleast haben. Firmen oder Organisationen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Zuschüsse sind sozial gestaffelt, sodass Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Familien mit Kindern einen höheren Förderbetrag erhalten.

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) des gesamten Haushalts, nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen. Sie finden das zvE auf Ihrem Einkommensteuerbescheid, der vom Finanzamt ausgestellt wird, fast am Ende der Berechnung.

Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern es nicht schon gemeinsam veranlagt ist.

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide berechnet. Diese Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein.

Nein. Mildhybride sind nicht förderfähig, weil sie nur kurze Strecken elektrisch unterstützen und keine eigenständige elektrische Reichweite haben. Gefördert werden reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender, die bestimmte Anforderungen erfüllen: entweder ein maximaler CO₂-Ausstoß von 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern.

Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Fahrzeugtyp, dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Familiengröße. Je nach individueller Situation sind Förderbeträge von 1.500 € bis zu 6.000 €¹ möglich.

Die Förderung kann voraussichtlich ab Mai 2026 online beim Bundesumweltministerium / Förderportal beantragt werden. Die genauen Unterlagen und Nachweise werden mit der offiziellen Förderrichtlinie bekannt gegeben. Absehbar sind laut BMU unter anderem: Kauf- oder Leasingvertrag, Fahrzeugschein, die zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt) und ggf. die Nutzung des Personalausweis-Onlineverfahrens.

Gefördert werden Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2026 zugelassen werden und die technischen Kriterien erfüllen.

Geförderte Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate ab Erstzulassung im Besitz des Antragstellers bleiben. Damit wird verhindert, dass Autos nur wegen der Förderung gekauft und kurzfristig gewinnbringend weiterverkauft werden.

1Stand 19.01.2026: Die angegebene maximale Fördersumme von 6.000 € ist ein Richtwert. Die Höhe des individuellen Zuschusses hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie vom Fahrzeugtyp (rein batterieelektrisch, Plug-in-Hybrid oder Range-Extender) ab. Die Beantragung, Prüfung der Voraussetzungen und Auszahlung erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur E-Auto-Förderung finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums: www.bmu.de.

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