Premium Langzeitschutz
Sorgenfreie Fahrt bis zu 5 Jahren
In Zusammenarbeit mit unserem Partner CarGarantie bieten wir Ihnen einen Premium Langzeitschutz fĂŒr Ihren Gebrauchtwagen, damit Sie sich vor unerwarteten Reparaturkosten schĂŒtzen können. Sie umfasst alle mechanischen und elektrischen Bauteile*, mit nur wenigen Ausnahmen.
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MobilitÀtskostenhilfe
âą Abschleppen
âą Weiterfahrt oder RĂŒckfahrt
âą Mietwagen
âą Ăbernachtung
Bei ersatzpflichtigem Schaden ĂŒber 50âŻkm vom Zulassungsort werden Kosten fĂŒr Telefon, Ăbernachtung, Abschleppdienst, Bahn und Mietwagen bis max. 100âŻâŹ/Tag (Inland) bzw. 200âŻâŹ/Tag (Ausland) fĂŒr höchstens 3 Tage ersetzt.
Leistungsinhalt
GĂŒltigkeit
Der Premium-Langzeitschutz gilt im Inland, bei Urlaubs- und GeschÀftsfahrten auch europaweit.
Ăbertragbarkeit
Der Premium-Langzeitschutz ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer ĂŒber, soweit die PrĂ€mienzahlung sichergestellt wird.
Umfang
Sie umfasst alle mechanischen und elektrischen Bauteile* mit nur wenigen Ausnahmen.
Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet fĂŒr:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, ScheinwerfergehĂ€use, Beleuchtung, innen und auĂen und Leuchtmittel von Scheinwerfern, sowie Leuchten jeglicher Art;
b) Kupplungsscheiben und BremsbelĂ€ge, -trommeln, -scheiben und -klötze, Federn und StoĂdĂ€mpfer, Luftfedern und LuftfederdĂ€mpfer;
c) Batterien, Sicherungen, GlĂŒhlampen, Gasentladungslampen;
d) Innen- und AuĂenverkleidungen, Abdeckungen, DĂ€mpfungen und Polsterungen;
e) Luft-, Ăl- und Wasserlecks, WindgerĂ€usche, Quietsch- und KlappergerĂ€usche, LackschĂ€den, Oxidations- und KorrosionsschĂ€den, Undichtigkeiten;
f) Dichtungen (mit Ausnahme der Zylinderkopfdichtung), Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und SchlĂ€uche, Rohrleitungen, ZĂŒnd- und GlĂŒhkerzen sowie Betriebsstoffe und Hilfsmittel wie Ăle, Ălfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie mĂŒssen im Zusammenhang mit dem Schaden ersetzt werden;
g) Auspuffsysteme und Katalysator und RuĂpartikelfilter, Verunreinigungen im Kraftstoffsystem;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
i) Kamerasysteme;
j) Felgen, Reifen, Auswuchten der RĂ€der;
k) Allgemeiner Verschleià sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind (z. B. KupplungsbelÀge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen)
Kostenerstattung
Reparaturkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers in voller Höhe ĂŒbernommen.
Materialkosten werden im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung des beschÀdigten Bauteils zum Zeitpunkt des Schadeneintritts wie folgt bezahlt:
| Fahrleistung | Materialkosten | Lohnkosten |
|---|---|---|
| bis 50.000 km | 100 % | 100 % |
| bis 60.000 km | 90 % | 100 % |
| bis 70.000 km | 80 % | 100 % |
| bis 80.000 km | 70 % | 100 % |
| bis 90.000 km | 60 % | 100 % |
| bis 100.000 km | 50 % | 100 % |
| ĂŒber 100.000 km | 40 % | 100 % |
FĂŒr Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts Ă€lter als 10 Jahre sind oder mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen, gilt ein Regulierungsbetrag von maximal
2.000 ⏠je Schadenfall.
Die Regulierung der Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.
*Es gelten die Allgemeinen Garantiebedingungen PC 50+. FĂŒr RĂŒckfragen stehen wir Ihnen gerne zur VerfĂŒgung; die vollstĂ€ndigen Bedingungen stellen wir Ihnen auf Wunsch jederzeit zur VerfĂŒgung.
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Unsere Mitarbeiter an unseren Standorten beraten Sie gerne.